Sozialrecht

Als „Sozialrecht im formellen Sinn“ wird das Recht des Sozialgesetzbuchs verstanden, während das „Sozialrecht im materiellen Sinn“ darüberhinausgehend Materien umfasst, die in anderen Gesetzen geregelt sind, beispielsweise das Recht des Lastenausgleichs und der Wiedergutmachung oder regionale sowie berufsständische Sondervorsorgesysteme (Versorgungswerke).