Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist weit gefächert.

Sie umfasst sowohl Verkehrsunfallangelegenheiten, insbesondere die Geltendmachung und Regulierung von Unfallschäden, verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen o.ä., als auch Beratung und Betreuung in Führerscheinangelegenheiten.

Verkehrsunfallregulierung
Die Notwendigkeit eines Anwalts wird oft unterschätzt; insbesondere bei der Regulierung von Verkehrsunfällen verzichtet der Geschädigte oft aus Gründen der vermeindlichen Kostenersparnis auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Generell sollte jedoch beachtet werden, dass die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts im Falle mangelnden Verschuldens von den Haftpflichtversicherern des Unfallverursachers im Rahmen des Schadensersatzes übernommen werden. Auch ist nicht jedem geläufig, welche Schadenpositionen in welcher Höhe (z.B. Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung / Leihfahrzeuge) geltend gemacht werden können, so dass die Hinzuziehung eines Anwalts zu einer für den Geschädigten effektiveren, schnelleren und lukrativeren Lösung führen kann.

Ordnungswidrigkeiten
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist es ratsam, sich in anwaltliche Beratung zu begeben. Der Anwalt nimmt in aller Regel Einsicht in die Bußgeldakten und prüft das Vorhandensein sowie die Schwere der Beweise. So kann der beauftragte Jurist dem Mandanten helfen, Bußgelder gegebenenfalls zu reduzieren oder gar abzuwenden. Auch Sanktionen wie etwa Führerscheinentzug können durch anwaltliche Unterstützung erheblich verkürzt werden.
Kostenhinweis: In vielen Fällen trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die anwaltlichen Gebühren.

Führerscheinangelegenheiten
Zwischenzeitlich weit verbreitet ist der Begriff des „Führerscheintourismus“. Doch nicht immer ist der Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis Grund, um von einem solchen Vergehen auszugehen. Der Rechtsanwalt ist in der Lage, auf juristischer Ebene die Umstände einzelner Sachverhalte zu prüfen und kann so dem Aberkennen ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland entgegenwirken.